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Allgemeine Geschäftsbedingungen

§1

Die FeWo-Ko ist der Vermittler der Vermietungsleistung. Die Vermietung erfolgt im fremden Namen und für fremde Rechnung. Vermieter ist der jeweilige Eigentümer der Wohnung. Mit diesem kommt der Mietvertrag unmittelbar zustande.

§2

Die Ferienwohnung werden tageweise/wochenweise oder monatsweise vermietet, wobei die Hausordnung der Ferienwohnungen der Hausverordnung und die Wohnungsbeschreibung laut Internet Bestandteil des Vertrages sind.

§3

Ausgestattet sind die Mietobjekte mit Betten für 2- 8 Personen. Die Nutzung ist nur für die vertraglich vereinbarte Anzahl von Personen gestattet. Bei verstoß (mehr Personen vor Ort wie gebucht) hat die FeWo-Ko das Recht den Mieter der Wohnung zu verweisen und keinen Schadensersatz zu leisen. Nachgebuchte Personen werden mit 20,00 € am Tag berechnet.

Die Mietobjekte besitzen eine Kücheneinrichtung (ohne Reinigungsmittel) inkl. Geschirr, einer kompletten Badezimmereinrichtung mit WC und Dusche und dem Inventar (siehe Inventar).

§4

Auf Wunsch des Mieters kann ein Kinderreisebett, Hochstuhl, Fahrräder und Bollerwagen – sofern diese nicht inklusive zum Objekt angeboten werden – gesondert angemietet werden. Dazu bedarf es einer Anmeldung bzw. einer Erklärung des Mieters spätestens eine Woche vor Anreise. Sollte eine Zwischenreinigung gewünscht werden und bei Bedarf ein Handtuch- und Bettzeug Wechsel ist dies gegen Gebühr möglich. Pro Person werden 2 kleine Handtücher, 1 Duschtuch und pro Belegung ein Badvorleger zu Verfügung gestellt.

§5

Es ist nicht erlaubt, auf dem Grundstück sowie Garten seine Zelte und Wohnwagen aufzustellen. PKWs sind auf städtischen Flächen zu parken, wenn kein Stellplatz zu der gebuchten Wohnung gehört.

§6

Haustiere sind nicht willkommen und mitzubringen! Bei verstoß hat die FeWo-Ko das Recht den Mieter der Wohnung zu verweisen und keinen Schadensersatz zu leisen.

§7

Für die Endreinigung des Objektes ist der Vermieter verantwortlich. Der Mieter zahlt eine Reinigungspauschale in vereinbarter Höhe. Nicht enthalten sind in dieser Reinigungspauschale die Kosten zur Beseitigung grober, das normale Maß übersteigende, Verunreinigungen. Zum Beispiel: liegen gebliebener Abwasch, die Reinigung des Backofens, des Kochherdes u. ä.. Während des Aufenthaltes ist jeder Mieter verpflichtet, das Ferienhaus bzw. die Ferienwohnung selbst sauber zu halten. Die Endreinigung wird ausschließlich durch unser Personal durchgeführt. Arbeiten, wie abwaschen, Mülleimer leeren und den Müllsack in den dafür vorgesehenen Behälter zu werfen gehören zu den Pflichten des Mieters. Müll, der nicht getrennt wird, wird von uns gesondert berechnet und kostet mindestens 50,00 Euro. Außerdem müssen alle Gegenstände, welche während des Aufenthaltes beschädigt wurden oder abhandengekommen sind ersetzt werden. Der Mieter hat das Mietobjekt pfleglich zu behandeln und ist für alles, was zum Mietobjekt gehört, verantwortlich. Der Mieter ist verpflichtet, alle Mängel und Schäden, die in der Zeit entstehen, in der er das Mietobjekt bewohnt, sofort zu melden. Dem Mieter obliegt der Beweis dafür, dass er Beschädigungen des Mietgegenstandes bzw. Abhandenkommen von Ausstattungsteilen des Mietgegenstandes nicht zu vertreten hat

§8

Neben dem umseitig genannten Mietpreis, werden wie folgt erhoben: Kurtaxe gemäß Gemeindesatzung (ab 13 Jahre). Diese ist gesondert zu bezahlen.

§9

Informationen zur Schlüsselübergabe, Wegbeschreibung und die gültige Kurkarte erhalten Sie ca. 10 Tage vor Anreise mit der Post. Anreise ab ca. 16:00 Uhr. An starken Anreisetagen in der Hauptsaison kann es zu Verzögerung kommen, wir bitten um Ihr Verständnis. Am Abreisetag muss die Wohnung besenrein um 10:00 Uhr verlassen werden.

§ 10

Kann der Mieter den Mietgegenstand zum vereinbarten Zeitpunkt nicht in Empfang nehmen und storniert den gebuchten Aufenthalt, wird er den Vermieter diesbezüglich schriftlich (Email/ Fax/ Post) unterrichten. Der Vermieter wird sich um einen anderen Mieter bemühen. Die mit der Suche verbundenen Kosten gehen zu Lasten des ursprünglichen Mieters. Bei nur teilweiser Vermittlung schuldet der Mieter dem Vermieter die Differenz zum vollen Mietpreis. Mindestens wird die Stornierungsgebühr von 20 % fällig, auch wenn ein Ersatzmieter gefunden wird.

Nach den von der Rechtsprechung anerkannten Prozentsätzen für die Bemessung entsprechender Aufwendungen hat der Gast folgende Beträge zu bezahlen, jeweils bezogen auf den gesamten Preis der Unterkunftsleistungen (einschließlich aller Nebenkosten), jedoch ohne Berücksichtigung etwaiger öffentlicher Abgaben wie Fremdenverkehrsabgabe oder Kurtaxe.

– Bei Ferienwohnungen/Unterkünften ohne Verpflegung 90% (ab 3 Monate vor Reiseantritt 100%)

– Bei Übernachtung/Frühstück 80%

– Bei Halbpension 70%

– Bei Vollpension 60%

– Bei Ausbruch einer Epidemie oder Pandemie bieten wir eine kostenfreie Umbuchung, oder eine Gutschrift an. Bei einer Stornierung werden 10 % Bearbeitungsgebühren von der Rückerstattung abgezogen, bez. in Rechnung gestellt, auch wenn die Insel Borkum nicht erreichbar oder gesperrt ist.

– Der Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung wird dringend empfohlen.

§11

Änderungen des Mietvertrages sind nur wirksam, wenn sie zwischen den Parteien schriftlich vereinbart sind. Mündliche Vereinbarungen sind ungültig.

§12

Die Unwirksamkeit von Vertragsbedingungen in einzelnen Teilen führt nicht dazu, dass die übrigen Vertragsbedingungen durch neue Regelungen zu ersetzen, die der wirtschaftlich unwirksamen Regelung am nächsten Kommen.

§13

Wird die Erfüllung des Mietvertrages in Folge von höherer Gewalt (Naturkatastrophen, Krieg, innere Unruhe) unmittelbar und konkret erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können wir vom Mietvertrag zurücktreten.

§14

Der Mieter hat die Hausordnung zur Kenntnis genommen und akzeptiert.

§15

Bei Verlust der Schlüssel ist der Mieter verpflichtet die Kosten für den Austausch der Schließanlage zu übernehmen.

§ 16

Das abstellen von Fahrrädern ist an den entsprechend gekennzeichneten Plätzen gestattet. Wir weisen darauf hin, dass gerade in der Hauptsaison die Abstellmöglichkeiten begrenzt sind. Die FeWo-Ko übernimmt keine Gewährleistung gegen Diebstall und Beschädigung der Fahrräder, Bollerwagen und ähnliche Fahrzeuge.

§ 17

„Tresor“- Haftungsausschluss und Bedienung

Der Vermieter bietet dem Mieter einen Zimmersafe zur ausschließlichen Aufbewahrung von Papieren an. Der Zimmersafe ist weder bestimmt noch geeignet um Wertpapiere, Geld, Kostbarkeiten und andere Wertsachen sicher aufzubewahren. Die Haftung des Vermieters für im Zimmersafe deponierte Sachen wird ausdrücklich ausgeschlossen.

Der Zimmersafe wird durch einen vom Mieter selbst bestimmten vier- bis achtstelligen Zahlencode gesichert. Der Mieter hat sich vor dem ersten Verschließen zu vergewissern, dass der von ihm frei bestimmte Zahlencode richtig eingegeben wurde, indem der Mieter den leeren Zimmersafe verschließt und mit dem von ihm gewählten Zahlencode öffnet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass keine Falscheingabe durch Vertippen vorliegt, die den Zimmersafe dauerhaft verschließt. Der Mieter trägt die alleinige Verantwortung für Eingabe und Verwahrung des von ihm generierten Zahlencodes. Die Kosten, die durch Falscheingabe oder Vergessen des Zahlencodes eine Öffnung durch einen Notschlüssel/Schlüsseldienst erforderlich machen, hat der Mieter zu tragen.